Für Schäden haftet OVERCROSS network nur dann, wenn OVERCROSS network oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von OVERCROSS network oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von OVERCROSS network auf den Schaden beschränkt, der für OVERCROSS network bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.